AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kleingedruckte. Keiner liest es gern. Eigentlich liest man es immer erst dann, wenn etwas schief gelaufen ist. Schließlich ist der beste Vertrag der, den man nach dem Unterschreiben nie wieder zur Hand nehmen muss.
Falls Sie zu den wenigen gehören, die das Kleingedruckte doch schon im Voraus studieren, ziehen wir unseren nichtvorhandenen Hut vor Ihnen. Und wenn Sie nach dem Lesen Fragen haben: immer her damit!
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden "AGB" genannt, gelten für die Leistungen (den Vertrag) zur Durchführung der Aufträge zwischen dem Auftraggeber und der flumoto GmbH (im folgenden flumoto genannt).
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand der Leistung (des zu schließenden Vertrages) ist die Realisierung eines Auftrags, verbunden mit der Gestaltung und/oder digitalen Druckvorlagen-Entwicklung und/oder Implementierung/Programmierung und der sonstigen projektbedingten Entwicklung einschließlich der elektronischen Übertragung/Lieferung der entsprechenden Dateien, Programme und Daten. Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Vertrag wird mit der Auftragsannahme durch flumoto geschlossen. Weitere Verpflichtungen, als die in diesen AGB und im Vertrag schriftlich aufgeführten, übernimmt flumoto nicht.
§ 3 Auftragserteilung und Leistungsumfang
3.1
Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist.
3.2
Erteilte Aufträge sind nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort (maximal 5 Werktage) schriftlich widersprochen wird.
3.3
flumoto kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung (Abschlagszahlungen) von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
3.4
Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung (Abschlagszahlung) beginnt flumoto mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einvernehmen.
3.5
Die in der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Projektplan genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens flumoto entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.
3.6
Bei technisch bedingten Ausfallzeiten, die nicht durch flumoto zu vertreten oder zu beeinflussen sind (z.B. Ausfall von Servern oder Internetanbindungen), verlängern sich vereinbarte Fristen.
3.7
Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages durch den Auftraggeber, werden alle bis dahin angefallenen Leistungen und Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn diese nicht bereits durch die geleistete Vorauszahlung (Abschlagszahlungen) gedeckt sind. Geleistete Vorauszahlungen (Abschlagszahlungen) werden dem Auftraggeber nur erstattet, wenn der Abbruch des Auftrages auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die Erstattung der Vorauszahlung in ihrer Höhe auf die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen begrenzt.
§ 4 Angebote, Preise, Material
4.1
Sämtliche von flumoto abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung (per Post oder E-Mail) von Aufträgen durch flumoto, werden diese für flumoto verbindlich.
4.2
Für den Auftrag zu verwendende Inhalte/Daten, die nicht von flumoto im Rahmen der Beauftragung erstellt werden, wie z. B. Texte, Bilder oder Grafiken, werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten zur Verfügung gestellt, dies gilt auch für Logos und Zeichen.
4.3
Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle Rechte zur Nutzung und Weitergabe der zur verfügung gestellten Inhalte/Daten hat.
4.4
Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
4.5
Soweit Daten, gleich in welcher Form, an flumoto übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Kopien zu seiner Sicherheit her.
§ 5 Durchführung der Arbeiten
flumoto verarbeitet das Material des Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten nimmt flumoto insbesondere auf die Bestimmungen der DSGVO (siehe hierzu unsere Datenschutzerklärung) bedacht. Der Beginn der Leistungserbringung erfolgt spätestens nach 14 Tagen ab Auftragserteilung und nach erfolgter und vertraglich vereinbarter Anzahlung.
Fertigstellung, Freigabe und Lieferung:
5.1 Internetseiten
- Die Leistung beginnt nach erfolgter, sowie vertraglich festgelegter Anzahlung (falls vereinbart) sofern die dazu notwendigen Inhalte/Daten (Texte, Bilder, Grafiken usw.) vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
- Die Internetseite wird nach Fertigstellung und nach Abnahme durch den Kunden sofort bzw. nach Vereinbarung auf dem Server freigeschaltet.
- Lieferung: Die Daten werden per FTP auf den Kunden-Server übertragen. Die dafür notwendigen Zugangsdaten werden flumoto rechtzeitig mitgeteilt, sofern diese flumoto nicht vorliegen. Auf Wunsch erhält der Kunde die Dateien, welche zum Funktionieren der Internetseite notwendig sind, auch auf DVD (persönlich oder auf dem Postweg) oder als Downloadlink. Ausgenommen hiervon sind Softwarebestandteile wie z. B. CMS/Redaktionssystem, die im Eigentum von flumoto verbleiben (siehe hierzu § 10 CMS/Redaktionssystem)
- Entwicklungsdateien, welche geistiges Eigentum von flumoto sind, wie z.B. Grafik- und Kreativdateien werden von flumoto nicht an den Kunden weiter gegeben. Wenn ein Kunde diese Daten erwerben möchte, wird hierfür ein Lizenzvertrag (Werknutzungsrecht) erstellt und dem Kunden weiterverrechnet (nach Umfang und Aufwand). Siehe §13 Urheberschutz
5.2 Grafik/Print (Druckwerke)
- Die Leistung beginnt nach erfolgter, sowie vertraglich festgelegter Anzahlung (falls vereinbart) sofern die dazu notwendigen Inhalte/Daten (Texte, Bilder, Grafiken usw.) vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
- Lieferung: Bei Druckwerken bietet flumoto zwei Möglichkeiten:
1. Mit Druckabwicklung: flumoto übernimmt die komplette Druck- und Produktionsabwicklung, d.h. der Kunde bekommt nach erfolgter Auftragserteilung auch Angebote für den Druck, welche er ablehnen oder annehmen kann (Auftragsbestätigung), bekommt nach Freigabe der(s) Projekte(s) auf Wunsch einen Probedruck (digitaler Druck von der Druckerei) vorgelegt, gibt diesen mit Zeichnung und Datum für den Druck frei, und bekommt das fertige Produkt (zu einem festgelegten Zeitpunkt) direkt ins Haus geliefert. Entweder durch flumoto oder direkt von der Druckerei auf dem Postweg oder durch den Paketzustelldienst.
2. Ohne Druckabwicklung werden die fertigen, durch den Kunden freigegebenen Dateien, an den jeweiligen, vom Kunden genannte Druck-/Werbebetrieb oder aber auch an den Kunden direkt angegebene E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. Wenn dies nicht möglich ist, werden die Dateien auf DVD entweder persönlich oder auf dem Postweg übermittelt oder als Downloadlink bereitgestellt. Die Weiterverarbeitung im Druckbereich obliegt dann dem Kunden und für flumoto ist der Auftrag abgeschlossen.
§ 6 Zusatzleistungen und Nebenkosten
6.1
Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere nicht im Angebot aufgeführten Zusatzleistungen (Konvertierung von Datenbanken, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.s.w.) werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
6.2
Die im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs-Ausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten sind zu erstatten. Die Nebenkosten für Telekommunikations-Dienstleistungen und Zugangsgebühren für das Internet sind im Angebotspreis enthalten, sofern das übliche Maß nicht überschritten wird.
6.3
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Druckausführung, Lithographie, Versand u.ä.) erfolgt ausschließlich aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung bzw. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.4
Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
6.5
Fremdleistungen und Produktion (z.B. Webhosting, Druckbegleitung) werden von flumoto nur erbracht bzw. überwacht, wenn diese Bestandteil der beauftragten Leistung (des Vertrags) sind. Ist dies der Fall, so ist flumoto ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
7.1
Die von flumoto erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
7.2
Der Auftraggeber stellt flumoto von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von flumoto auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
7.3
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von flumoto nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
7.4
Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. flumoto übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung.
7.5
Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an flumoto, stellt er flumoto von der Haftung frei.
7.6
flumoto haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse entstehen. Ebenso für sonstige nicht durch flumoto zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand. flumoto übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von fremden Programm-Modulen (beispielsweise Java Applet, Plug-In, Add-On, CGI, ActiveX u.ä.).
7.7
Wenn flumoto auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet flumoto nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.8
Sollten auf Kundenwunsch urheberrechtlich geschützte Inhalte/Daten, Inhalte/Daten unserer Leistung werden, erfolgt dies auf alleiniges Risiko des Kunden.
7.9
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet flumoto bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt. flumoto haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Zinsverluste, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
7.10
Erteilt der Auftraggeber flumoto die Vollmacht die Druckabnahme/Freigabe bei der Druckerei eigenverantwortlich durchzuführen, ist eine nachträgliche Gewährleistung durch flumoto hinsichtlich Druckmaterial, Druckqualität, Druckfarbe etc. ausgeschlossen.
7.11
Schaltet flumoto im Auftrag des Kunden eine Anzeige, ist eine Haftung hinsichtlich des Druckergebnisses ausgeschlossen, sofern flumoto nicht nachweisbar mangelhafte Daten oder Vorlagen an den jeweiligen Verlag (oder Druckerei) geliefert hat.
§ 8 Web- und E-Mail-Hosting
8.1
Gegenstand eines Hostingvertrages ist die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz für die Speicherung von Internetseiten und E-Mail-Konten des Kunden. Die Leistung des Web- und E-Mail-Hostings wird nicht von flumoto selbst erbracht, sondern von einem Partnerunternehmen. Die Erbringung dieser Fremdleistung wird von flumoto koordinieret und die daraus resultierenden Kundendaten verwaltet.
8.2
Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Internetseite des Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
8.3
Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
8.4
Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde flumoto von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.5
Der Kunde ist verpflichtet, mit den ihm vorliegenden Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.
8.6
Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Web- und E-Mail-Server, der Gegenstand des Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
8.7
Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte/Daten auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
8.8
Der Kunde verpflichtet sich, flumoto von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten/Daten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, flumoto von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
8.9
Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte/Daten nutzt, ist flumoto berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte/Daten über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
8.10
Der Kunde verpflichtet sich, an flumoto die vereinbarte monatliche Pauschalvergütung zu zahlen.
8.11
flumoto ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß § 315 BGB ist flumoto berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt.
8.12
flumoto wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Der Betrag wird per Lastschriftverfahren jeweils in der Mitte des Folgemonats vom Konto des Kunden abgebucht. Bei nicht ausreichender Deckung fallen bei Lastschriftverfahren Gebühren an, welche dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8.13
Leistungen die den Leistungsumfang übersteigen werden separat verrechnet. Dies bezieht sich insbesondere auf Leistungen für Traffic oder optionale Sonderdienste wie z. B. SMS-Benachrichtigungen.
8.14
Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn flumoto einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform (§ 126 b BGB) zustimmt.
8.15
Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet flumoto nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 536 ff. BGB).
8.16
flumoto haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von flumoto stehen.
8.17
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet flumoto nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von flumoto auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von flumoto.
8.18
Der Host-Provider-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
8.19
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
8.20
Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für flumoto insbesondere in den Fällen der §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ohne Zustimmung von flumoto einem Dritten zur Nutzung überlässt.
§ 9 Printleistungen
Liefert der Auftraggeber flumoto digitale Daten (z.B. Logo) zur Produktion der von flumoto angebotenen Leistungen, übernimmt flumoto keine Gewährleistung für die gelieferten Daten. flumoto prüft auf Wunsch die Korrektheit der gelieferten Daten – stellt diesen Aufwand jedoch gesondert in Rechnung. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass alle ihm präsentierten Entwürfe nicht farbverbindlich sind. Wünscht der Auftraggeber von flumoto vor Freigabe einen „Proof“, weist flumoto daraufhin, dass auch ein Proof lediglich eine max. 90 % Farbverbindlichkeit hinsichtlich dem endgültigen Druckergebnis aufweisen kann. Eine 100 % Farbverbindlichkeit kann nur bei Produktion eines „Andrucks“ gewährt werden. Sowohl Proof als auch Andruck sind Leistungen, die dem Auftraggeber nur bei gesonderter Beauftragung von flumoto erstellt und nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 10 CMS/Redaktionssystem
10.1
Zur Erstellung von Internetseiten kann das von flumoto entwickelte CMS/Redaktionssystem 808EDIT eingesetzt werden. Der Einsatz des CMS/Redaktionssystems 808EDIT wird zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt.
10.2
Wird das CMS/Redaktionssystem 808EDIT zur Erstellung der Internetseite des Auftraggebers eingesetzt, ist das Hosting der Internetseite bei flumoto Voraussetzung. Ein Hosting bei einem anderen Provider ist technisch möglich, jedoch nur mit Zusatzaufwand realisierbar. Dieser Zusatzaufwand ist nicht Bestandteil der Erstellung der Internetseite und wird auf Wunsch gesondert angeboten.
10.3
Der Einsatz des CMS/Redaktionssystems 808EDIT ist notwendig, wenn der Auftraggeber seine Internetseite in Teilen oder im Ganzen selbst editieren/verändern möchte. Ohne Einsatz des CMS/Redaktionssystems 808EDIT ist ein Editieren/Verändern der Internetseite durch den Auftraggeber nur über Änderungen des Quellcodes möglich. Möchte der Auftraggeber seine Internetseite über Änderungen des Quellcodes selbst editieren/verändern, übernimmt flumoto ab diesem Zeitpunkt keine Gewährleistung mehr für die Funktionalität der von flumoto erstellten Internetseite.
10.4
Die Nutzung des CMS/Redaktionssystems 808EDIT ist in den monatlichen Hostinggebühren enthalten. Die Software (Quellcode des CMS/Redaktionssytems 808EDIT) verbleibt im Eigentum von flumoto. Das gilt auch für Individualentwicklungen wie z. B. Entwicklung/Programmierung von Schnittstellen oder kundenspezifischer Funktionen und Module.
10.5
Möchte der Auftraggeber seine von flumoto erstellte Internetseite von einem anderen Dienstleister verändern/erweitern lassen, darf dieser hierzu das CMS/Redaktionssystem 808EDIT als angemeldeter Redakteur verwenden.
10.6
Im Falle des Wunsches den Dienstleister zu wechseln, erhält der Auftraggeber seine von flumoto entwickelte Internetseite als funktionierenden HTML-Export ohne CMS/Redaktionssystem 808EDIT. Editieren und Ändern von Inhalten ist dann über Änderungen im Quellcode, jedoch nicht über eine Anmeldung als Redakteur im CMS/Redaktionssystem 808EDIT möglich.
§ 11 Gestaltungsfreiheit und Korrekturen
11.1
Für flumoto besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
11.2
flumoto legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von flumoto vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit flumoto schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
11.3
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung ist flumoto auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen. Statt Wandlung/Minderung behält sich flumoto vor, bis zu zwei Nachbesserungen zu erbringen. Änderungsverlangen bedürfen immer der Schriftform.
11.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben - gesetzliche Anforderung nach § 6 TDG.
11.5
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte/Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise des Auftraggebers auf solche Inhalte/Daten Dritter ("Hyperlinks"). Eine rechtliche Prüfung durch flumoto findet nicht statt.
11.6
flumoto hat das Recht auf den erstellten Werbe-Projekten einen schriftlichen und/oder grafischen WWW-Verweis mit den Herstellerinformationen zu platzieren. Verweis bei Print-Projekten z. B. „Konzeption & Gestaltung: flumoto.de“ in Schriftgröße max. 6 Punkt; Verweis bei Internet-Projekten in Rubrik „Impressum“: z. B. „Konzeption, Gestaltung und Programmierung: flumoto.de“ mit Link zur flumoto-Internetseite.
§ 12 Zahlungs- und Lieferbedingungen
12.1
Die von flumoto erbrachten Leistungen, Dienste und Projektdateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von flumoto.
12.2
Leistungen, die außerhalb von Werbe-Projekten (z. B. Hardwarebeschaffung, Softwareinstallationen, Schulungen) von flumoto erbracht werden, unterliegen nicht diesen AGB und werden separat geregelt.
12.3
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb 14 Tage rein netto fällig.
12.4
Zahlungsvorgänge erfolgen per Banküberweisung. Hostingleistungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Auf Wunsch des Kunden können Forderungen auch per Scheck ausgeglichen werden.
12.5
Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
12.6
Gegen Forderungen von flumoto kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
12.7
Die Übergabe des Internet-Projektes erfolgt durch elektronische Übertragung der Dateien auf den Server des Internet-Providers und Freischaltung des Zugangs für den Auftraggeber bzw. für die Allgemeinheit. Nach gesonderter Vereinbarung kann die Übergabe der Projekt-Dateien auch auf DVD (persönlich oder auf dem Postweg) oder als Downloadlink erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Softwarebestandteile wie z. B. CMS/Redaktionssystem, die im Eigentum von flumoto verbleiben (siehe hierzu § 10 CMS/Redaktionssystem). Geht in einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.
§ 13 Urheberschutz
Sofern im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung von flumoto nicht anders genannt, gelten hinsichtlich dem Urheberschutz folgende Bestimmungen:
13.1
Kreativdateien zur Erstellung einer Internetseite, für Grafik- oder Druckwerke (z.B. .psd-, .ind- oder .ai-Dateien) sind geistiges Eigentum von flumoto. Der flumoto erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
13.2
Die Arbeiten von flumoto (Entwürfe, Entwicklungsvorstufen, Werkzeichnungen bzw. deren elektronische Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Wenn ein Kunde diese Daten erwerben möchte, wird hierfür ein Lizenzvertrag (Werknutzungsrecht) erstellt und dem Kunden weiterverrechnet (nach Umfang und Aufwand).
- Werknutzungsbewilligung = einmalige/beschränkte Nutzung für einen bestimmten Zweck* oder:
- Werknutzungsrecht = unbeschränkte Nutzung für jeden beliebigen Zweck** oder:
- Werknutzungsrecht und Bearbeitungsrecht durch Dritte = unbeschränkte und nicht mehr kontrollierbare Auslieferung der kreativen Leistung***
* Einmalige Nutzung mit Nachweis, ohne jedoch die Originaldateien zu verändern
** Unbeschränkte Nutzung jedoch keine Veränderung der Originaldaten
*** Unbeschränkte Nutzung und Bearbeitungsrecht sämtlicher Dateien durch Dritte
13.3
Ohne Zustimmung von flumoto dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Wiederholungen (z.B. Neuauflagen bei Druckwerken) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für eine andere Internetseite oder ein anderes Medium) kann flumoto eine Gebühr im Rahmen des Werknutzungsrechts berechnen. Wiederholungen und Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung von flumoto.
13.4
Die Werke von flumoto dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
13.5
Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von flumoto.
13.6
Vorschläge sowie Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf den Rechnungsbetrag; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
13.7
Über den Umfang der Nutzung steht flumoto ein Auskunftsanspruch zu.
13.8
Der Auftraggeber erteilt flumoto mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Bei vervielfältigten Werken sind flumoto mindestens 3 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die ebenfalls im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenz verwendet werden dürfen.
§ 14 Konkurrenzausschluss
flumoto akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
§ 15 Datenschutz
15.1
Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von flumoto im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt. Siehe hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.
15.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
§ 16 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
§ 17 Technischer Fortschritt
flumoto steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von flumoto, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.
§ 19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 1. Mai 2019
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